Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes ist auch in NÖ wieder verpflichtend!
Ausgenommen davon sind Gottesdienste unter freiem Himmel.
Bei Gottesdiensten aus einmaligem Anlass (Taufen/Hochzeiten/etc.) darf dann auf die FFP2-Maske verzichtet werden, wenn alle Mitfeiernden einen Nachweis gemäß “3G” erbringen. Dies gilt auch für die liturgischen Dienste und muss vorher von den Beteiligten mit dem Vorsteher vereinbart und kontrolliert werden.
weiterführender Link: www.bischofskonferenz.at/dl/unllJmoJkLMKJqx4KJKJKJKLMNkO/Rahmenordnung_der_OEBK_zur_Feier_oeffentlicher_Gottesdienste_ab_25032022_pdf
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